Heurige sind besonders in den österreichischen Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien beliebte Lokalitäten um Weine aus Österreich sowie regionales Essen bei einem gemütlichen Zusammensitzen in meist uriger Atmosphäre zu genießen. In der Steiermark heißen diese Buschenschanken.
Geschichte vom Heurigen
„Heurig“ ist ein im süddeutschen und alpenländischen Sprachraum gängiges Wort mit der Bedeutung „diesjährig“. Der sich darauf beziehende österreichische Begriff „Heuriger“ im Zusammenhang mit dem Weinwesen ist doppeldeutig. Zum einen bezeichnet er den im aktuellen Jahr produzierten Wein (auch „Sturm“, „Jungwein“ oder „Junker“ genannt). Zum anderen werden Lokale, in denen dieser Wein ausgeschenkt wird und wo in der Regel auch andere gastronomische Angebote gemacht werden, ebenfalls „Heurige“ genannt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschänken, die gemäß des jeweiligen landesrechtlichen Buschenschankgesetzes als spezielle und echte Heurigen-Lokale eingerichtet sind, und solchen sich „Heurigen-Lokale“ nennenden Gastwirtschaften, die ihren Betrieb nach dem allgemeinen Gaststättengesetz führen und deshalb ganzjährig ein bedingt der Heurigen-Tradition entsprechendes Heurigen-Büffet anbieten dürfen.
Echter Heuriger
[adsense-lb float=“links“]Die echten Heurigen gemäß der Buschenschank-Gesetze gehen auf eine rechtliche Regelung aus dem 18. Jahrhundert zurück. Kaiser Joseph II. hatte 1784 ein Dekret erlassen, nach dem die Weinbauern ihren selbsthergestellten Wein unmittelbar an die Kundschaft verkaufen durften. Dieses mehrmals ergänzte Gesetz ist die Grundlage der heute geltenden Buschenschank-Gesetze. Demnach dürfen Wein- und Obstbauern ohne weitere besondere Lizenz ihre selbsthergestellten Produkte auf ihrem Betriebsgeländen für die Dauer der jeweiligen Saison (z.B. April bis Oktober) verkaufen und servieren.Das optische Erkennungszeichen für einen solchen Saison-Ausschank ist ein Zweigbüschel, Wacholderbusch oder Reisigbündel („Buschen“). Neben Getränken wie dem heurigen Wein, Most oder Obstler dürfen auch Nahrungsmittel wie Käse, Wurst oder Brot aus bäuerlicher Herstellung angeboten werden. In einem Buschenschank dürfen aber mit Ausnahme von Mehlspeisen keine warmen Gerichte serviert werden. Mit dem Wiederaufleben regionaler Bierbrautraditionen und der damit verbundenen Renaissance von kleinen Hofbrauereien kann der Heurigen-Gast heute unter einer wachsenden Zahl von Bier-Buschenschanken wählen. Die Heurigen Lokale sind beliebte Ausflugsziele und spielen eine wichtige Rolle für die Tourismus-Konzepte der Wein(-und Bier)-Orte.