Heuriger

von Österreich Spezialitäten

Heurige sind besonders in den österreichischen Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien beliebte Lokalitäten um Weine aus Österreich sowie regionales Essen bei einem gemütlichen Zusammensitzen in meist uriger Atmosphäre zu genießen. In der Steiermark heißen diese Buschenschanken.

Geschichte vom Heurigen

Weinberge Wachau Niederösterreich

Weinberge in der Wachau – Viele Heurige servieren ihren Gästen Wein & Speisen aus der Region

„Heurig“ ist ein im süddeutschen und alpenländischen Sprachraum gängiges Wort mit der Bedeutung „diesjährig“. Der sich darauf beziehende österreichische Begriff „Heuriger“ im Zusammenhang mit dem Weinwesen ist doppeldeutig. Zum einen bezeichnet er den im aktuellen Jahr produzierten Wein (auch „Sturm“, „Jungwein“ oder „Junker“ genannt). Zum anderen werden Lokale, in denen dieser Wein ausgeschenkt wird und wo in der Regel auch andere gastronomische Angebote gemacht werden, ebenfalls „Heurige“ genannt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschänken, die gemäß des jeweiligen landesrechtlichen Buschenschankgesetzes als spezielle und echte Heurigen-Lokale eingerichtet sind, und solchen sich „Heurigen-Lokale“ nennenden Gastwirtschaften, die ihren Betrieb nach dem allgemeinen Gaststättengesetz führen und deshalb ganzjährig ein bedingt der Heurigen-Tradition entsprechendes Heurigen-Büffet anbieten dürfen.

Echter Heuriger

Die echten Heurigen gemäß der Buschenschank-Gesetze gehen auf eine rechtliche Regelung aus dem 18. Jahrhundert zurück. Kaiser Joseph II. hatte 1784 ein Dekret erlassen, nach dem die Weinbauern ihren selbst hergestellten Wein unmittelbar an die Kundschaft verkaufen durften. Dieses mehrmals ergänzte Gesetz ist die Grundlage der heute geltenden Buschenschank-Gesetze. Demnach dürfen Wein- und Obstbauern ohne weitere besondere Lizenz ihre selbst hergestellten Produkte auf ihrem Betriebsgeländen für die Dauer der jeweiligen Saison (z.B. April bis Oktober) verkaufen und servieren.

Das optische Erkennungszeichen für einen solchen Saison-Ausschank ist ein Zweigbüschel, Wacholderbusch oder Reisigbündel („Buschen“). Neben Getränken wie dem heurigen Wein, Most oder Obstler dürfen auch Nahrungsmittel wie Käse, Wurst oder Brot aus bäuerlicher Herstellung angeboten werden. In einem Buschenschank dürfen aber mit Ausnahme von Mehlspeisen keine warmen Gerichte serviert werden. Mit dem Wiederaufleben regionaler Bierbrautraditionen und der damit verbundenen Renaissance von kleinen Hofbrauereien kann der Heurigen-Gast heute unter einer wachsenden Zahl von Bier-Buschenschanken wählen. Die Heurigen Lokale sind beliebte Ausflugsziele und spielen eine wichtige Rolle für die Tourismus-Konzepte der Wein(-und Bier)-Orte.

Kulinarische Köstlichkeiten im Heurigen

Typischerweise sitzen die Gäste im Heurigen an rustikalen Holztischen und genießen die angebotenen Produkte, insbesondere den jungen Wein. Der dem französischen Vin noveau entsprechende Jungwein (häufig Grüner Veltliner) ist schlüssigerweise kein ausgeprägt gereifter Wein, aber besticht durch seine Leichtigkeit und Spritzigkeit. War es früher üblich, sein Essen zum Wein selbst mitzubringen, lassen sich heute die meisten Gäste beim Heurigen eine deftige Brettljause vom Heurigen-Wirt servieren. Dazu gehören regionale Aufschnitt- und Aufstrich-Variationen sowie selbstgebackenes Brot.

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